NEUE DIENSTWAFFENLISTE

Liebe Mitglieder,
In der Anlage findet Ihr die aktualisierten Dienstwaffenlisten.
Auch für diese Ausgabe der Listen gilt weiterhin: Erweiterungen sind möglich. Voraussetzung ist: Waffen müssen in einer Stückzahl von 1000 oder mehr behördlich (reg. Armee, Polizei oder Zoll) eingeführt sein oder derzeit geführt werden.
Den Nachweis hat der Antragsteller nachvollziehbar zu erbringen.
Anträge auf Erweiterung der Dienstwaffenliste sind an den Bundesreferenten Dienstpisto- le zu richten.