Wer eine Schußwaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt über sie ausüben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die Waffen geerbt haben, die einen gültigen Jagdschein vorzeigen können oder die regelmäßigen Schießsport betreiben. Der legale Waffenbesitz ist in Deutschland mit einer großen Zahl von Auflagen und Reglementierungen verbunden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an das für Sie zuständige Landratsamt wenden.

Landratsämter 

https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/aemter/avvo/ordnungsangelegenheiten/waffenbehoerde/

https://wetteraukreis.de/service/recht-sicherheit-ordnung/dienstleistungen/allgemeine-ordnungsangelegenheiten/waffenrecht

https://www.lkgi.de/verkehr-sicherheit-und-ordnung/oeffentliche-ordnung/waffen

https://www.marburg-biedenkopf.de/vv/produkte/tsabus/waffenbesitzkarte_8967614.php

Web-Verweise und Downloads zum Thema Waffenrecht 

Bitte lesen Sie vor dem Besuch dieser externen Links unseren Haftungsausschluß!

Waffengesetzwww.gesetze-im-internet.de/waffg_2002
Allgemeine Waffengesetz-Verordnungwww.gesetze-im-internet.de/awaffv
Das Internetportal zum Waffenrecht in Deutschlandwww.waffenrecht.lexdejur.de
Jagd- und Waffenrechtwww.jagdrecht.de
Juristischer Fachverlag Buschewww.juristischer-fachverlag.de
Initiative “Messer sind Werkzeuge”www.messerforum.net